Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: 1. März 2021

  1. Vertragsparteien und Geltungsbereich der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

    1. Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend: „AGB“) regeln das Vertragsverhältnis zwischen der Premcars AG, Hallmattstrasse 33, 3172 Niederwangen b. Bern (nachfolgend: „Premcars“), und der Mieterin bzw. dem Mieter des von Premcars vermieteten Fahrzeuges (nachfolgend: „Kunde“).
  2. Vertrag und Vertragsabschluss

    1. Die spezifischen vertraglichen Leistungen der Parteien sind dem separaten schriftlichen Mietvertrag (nachfolgend: „Vertrag“) zwischen Premcars und dem Kunden zu entnehmen. In diesem Vertrag vereinbaren die Parteien insbesondere den Vertragsgegenstand (Mietobjekt), das monatliche Entgelt und die Kaution, die inkludierten Kilometer und die Mehrkilometer, die Vertragsdauer und die Kündigungsmodalitäten.
    2. Die vorliegenden AGB bilden einen integrierenden Bestandteil des Vertrages. Im Falle von Widersprüchen zwischen dem Vertrag und den AGB gehen die Bestimmungen des Vertrages vor.
    3. Der Vertrag zwischen Premcars und dem Kunden muss zwingend schriftlich abgeschlossen werden und die rechtsgültige Unterschrift beider Vertragsparteien enthalten.
    4. Beim Kunden kann es sich um eine natürliche oder eine juristische Person handeln. Natürliche Personen müssen handlungsfähig sein, einen festen Wohnsitz in der Schweiz haben und über einen gültigen Führerausweis für die entsprechende Fahrzeugkategorie verfügen. Juristische Personen müssen ihren Sitz in der Schweiz haben; zudem muss auch bei juristischen Personen der jeweilige Lenker des Fahrzeuges handlungsfähig sein, einen festen Wohnsitz in der Schweiz haben und über einen gültigen Führerausweis für die entsprechende Fahrzeugkategorie verfügen. Die juristische Person haftet für das Verhalten des jeweiligen Lenkers wie für eigenes Verhalten. Auf erste Aufforderung von Premcars hat die juristische Person die persönlichen Angaben (insbesondere Name, Adresse, Geburtsdatum, Telefonnummer, Kopie des Führerausweises) des jeweiligen Lenkers Premcars bekannt zu geben.
    5. Der Abschluss eines Vertrages setzt voraus, dass der Kunde über eine nach Ermessen von Premcars ausreichende Bonität zur Erfüllung der finanziellen Verpflichtungen aus dem Vertrag verfügt und sich in geordneten wirtschaftlichen Verhältnissen befindet.
    6. Das Vorliegen der Voraussetzungen für einen Vertragsabschluss wird durch Premcars nach freiem Ermessen überprüft. Dazu kann der Kunde aufgefordert werden, umfassende Angaben zu seiner Person und zu seinen finanziellen Verhältnissen zu machen und diese auch zu dokumentieren.
    7. Premcars entscheidet frei, ob ein Vertrag mit dem Kunden abgeschlossen wird. Es besteht kein Anspruch auf Vertragsabschluss.
  3. Vertragsdauer

    1. Der Vertrag kommt mit beidseitiger Unterzeichnung zustande und endet mit dem Ablauf der im Vertrag vereinbarten festen oder flexiblen Vertragsdauer gemäss Ziffern 3.2. und 3.3. hiernach.
    2. Vereinbaren die Parteien eine feste Vertragsdauer, so beginnt diese mit der Übergabe des Fahrzeuges an den Kunden und endet am letzten Tag der festen Vertragsdauer. Vorbehalten bleibt eine fristlose Kündigung gemäss Ziffer 12. hiernach.
    3. Vereinbaren die Parteien eine flexible Vertragsdauer, so bestimmen sie eine Mindestvertragsdauer und eine maximale Vertragsdauer. Die Vertragslaufzeit beginnt in diesem Fall mit der Übergabe des Fahrzeuges an den Kunden. Nach Ablauf der Mindestvertragsdauer (welche in der Regel mindestens 3 Monate beträgt) kann der Kunde den Vertrag jederzeit mit einer Frist von 30 Tagen auf das Ende eines jeden Monats schriftlich kündigen. Macht der Kunde von seinem Kündigungsrecht keinen Gebrauch, endet der Vertrag automatisch (ohne Kündigung) am letzten Tag der maximalen Vertragsdauer. Vorbehalten bleibt eine fristlose Kündigung gemäss Ziffer 12. hiernach.
    4. Eine Rückgabe des Fahrzeuges vor Ablauf der festen Vertragsdauer gemäss Ziffer 3.2. hiervor bzw. vor Ablauf der Mindestvertragsdauer oder der Kündigungsfrist gemäss Ziffer 3.3. hiervor führt nicht zu einer vorzeitigen Beendigung des Vertrages.
  4. Leistungen

    1. Premcars überlässt dem Kunden während der Vertragsdauer ein Fahrzeug zum Gebrauch und erbringt dem Kunden während dieser Zeit zusätzliche Leistungen zur individuellen Mobilität gemäss Vertrag und den vorliegenden AGB.
    2. Der Kunde bezahlt Premcars für dieses Gesamtpaket das im Vertrag festgelegte, monatliche Entgelt.
    3. Nicht zu den vertraglichen Leistungen von Premcars gehören die Kosten für den Kraftstoffverbrauch (Benzin, Diesel, Elektrizität, etc.), Reinigungskosten während der Vertragsdauer und hinsichtlich der Fahrzeugrückgabe sowie Gebühren und Kosten, die auf ausländischen Strassen anfallen. Diese Kosten trägt der Kunde vollumfänglich selbst.
  5. Fahrzeugübergabe

    1. Premcars übergibt dem Kunden das vereinbarte Fahrzeug am vertraglich vereinbarten Termin, sofern der Kunde seinen Pflichten gemäss Ziffern 10.1. und 10.4. hiernach (monatliches Entgelt für den ersten Monat der Vertragsdauer sowie Kaution) innert Frist nachgekommen ist.
    2. Mit der Fahrzeugübergabe beginnt die feste bzw. flexible Vertragsdauer gemäss Ziffer 3. hiervor.
    3. Premcars übergibt dem Kunden das Fahrzeug in betriebssicherem Zustand. Über den Zustand des Fahrzeuges wird bei der Übergabe gemeinsam ein Protokoll erstellt und von beiden Parteien unterzeichnet. Der Kunde hat das Fahrzeug bei der Übergabe sorgfältig zu prüfen und allfällige Mängel im Übergabeprotokoll zu vermerken. Soweit der Kunde behauptet, ein Schaden oder Mangel habe bereits zum Zeitpunkt der Übergabe bestanden, trägt er hierfür die Beweislast.
    4. Premcars ist verpflichtet, die Verkehrszulassung des Fahrzeuges beim zuständigen Strassenverkehrsamt zu organisieren (Einlösung, Kontrollschild und Fahrzeugausweis), bevor das Fahrzeug dem Kunden übergeben wird. Die entsprechenden Kosten sind im monatlichen Entgelt enthalten.
    5. Die Fahrzeugübergabe erfolgt grundsätzlich an der Hallmattstrasse 33 in 3172 Niederwangen b. Bern. Auf Wunsch und gegen eine angemessene Gebühr kann der Kunde Premcars mit der Lieferung bzw. Abholung des Fahrzeuges beauftragen.
    6. Sofern Premcars das Fahrzeug dem Kunden nicht oder nicht am vertraglich vereinbarten Termin übergeben kann, stehen dem Kunden keinerlei Ansprüche gegenüber Premcars zu, soweit Premcars diesen Verzug nicht zu verantworten hat.
    7. Sofern der Kunde das Fahrzeug nicht am vertraglich vereinbarten Termin entgegennimmt, ist Premcars berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Der Kunde schuldet Premcars in diesem Fall eine Konventionalstrafe in der Höhe von CHF 2‘000.00, wobei Premcars das Recht hat, weiteren Schadenersatz geltend zu machen.
  6. Eigentumsverhältnisse und Nutzungsberechtigte

    1. Das Fahrzeug verbleibt während der gesamten Vertragsdauer im Eigentum von Premcars bzw. gegebenenfalls im Eigentum einer Drittpartei (Vertragspartnerin von Premcars, z.B. Leasinggeberin). Das Fahrzeug geht weder während der Vertragsdauer noch nach Vertragsbeendigung in das Eigentum des Kunden über.
    2. Premcars behält sich vor, das Fahrzeug jederzeit während der gesamten Vertragsdauer nach einer angemessenen Vorankündigungsfrist von 20 Tagen zurückzuverlangen und gegen ein gleichwertiges Fahrzeug auszutauschen.
    3. Premcars ist berechtigt, das Fahrzeug jederzeit zu besichtigen bzw. besichtigen zu lassen und auf seinen Zustand hin zu überprüfen.
    4. Halter des Fahrzeuges ist Premcars. Premcars ist berechtigt, das Verbot des Halterwechsels in den Fahrzeugausweis eintragen zu lassen.
    5. Der Kunde verpflichtet sich, das Fahrzeug von Rechten Dritter freizuhalten. Er darf das Fahrzeug nicht verkaufen, nicht vermieten, nicht verpfänden, nicht verschenken und nicht zur Sicherung übereignen.
    6. Dingliche Rechte oder ein Retentionsrecht des Kunden am Fahrzeug zwecks Sicherung von Ansprüchen des Kunden gegenüber Premcars sind ausgeschlossen.
    7. Der Kunde ist berechtigt, das Fahrzeug anderen Nutzungsberechtigten zum Gebrauch zu überlassen, sofern diese die für den Kunden geltenden Voraussetzungen gemäss Ziffern 2.4. und 2.5. erfüllen und bereit sind, alle im Vertrag und in den AGB aufgeführten Pflichten einzuhalten. Der Kunde, welcher das Fahrzeug einem Nutzungsberechtigten überlässt, ist für dessen Handlungen im selben Umfang verantwortlich, wie wenn er selber handeln würde. Der Kunde muss sicherstellen, dass der Nutzungsberechtigte alle vertraglichen Verpflichtungen jederzeit erfüllt. Der Kunde als Vertragspartner von Premcars ist für die Einhaltung der vertraglichen Pflichten durch den Nutzungsberechtigten verantwortlich.
  7. Unterhalt, Wartung und Bereifung des Fahrzeuges

    1. Der Kunde ist verpflichtet, die Gebrauchs-, Unterhalts- und Wartungsvorschriften des Herstellers sowie behördliche Anordnungen (z.B. Motorfahrzeugkontrolle) jederzeit einzuhalten. Die erforderlichen Services sowie die Unterhalts- und Wartungsarbeiten sind ausschliesslich nach vorgängiger Absprache mit Premcars und bei einer von Premcars bezeichneten Partner-Garage durchführen zu lassen. Der Kunde darf Services, Reparaturen, Unterhalts- und Wartungsarbeiten nie ohne die vorgängige Zustimmung und Kostenfreigabe von Premcars bei einem Dritten in Auftrag geben oder selber durchführen. Die Kosten für die erforderlichen Services, Unterhalts- und Wartungsarbeiten während der Vertragsdauer trägt Premcars und sind im monatlichen Entgelt enthalten, soweit Premcars eine entsprechende Kostenfreigabe erteilt hat.
    2. Premcars stellt dem Kunden im Falle von notwendigen Wartungs- und Reparaturarbeiten sowie im Falle eines unverschuldeten Unfalls ein Ersatzfahrzeug zur Verfügung, sofern die Arbeiten länger als zwei Stunden dauern. Die Kosten für das Ersatzfahrzeug trägt Premcars und sind im monatlichen Entgelt enthalten.
    3. Der Kunde ist verpflichtet, sämtliche Vorschriften über die korrekte Bereifung des Fahrzeuges einzuhalten. Die erforderlichen Reifenwechsel sind ausschliesslich nach vorgängiger Absprache mit Premcars und bei einer von Premcars bezeichneten Partner-Garage durchzuführen. Die Kosten für die Anschaffung, die Montage und die Einlagerung von Reifen während der Vertragsdauer trägt Premcars und sind im monatlichen Entgelt enthalten. Premcars entscheidet nach freiem Ermessen über die Grösse, das Fabrikat, die Marke und das Material der jeweiligen Bereifung. Für die Dauer des Reifenwechsels besteht kein Anspruch auf ein Ersatzfahrzeug.
  8. Abgaben, Steuern und Versicherungen

    1. Premcars ist verpflichtet, die folgenden Kosten zu übernehmen, welche im Zusammenhang mit der Benutzung öffentlicher Strassen in der Schweiz anfallen: Motorfahrzeugsteuer, Zulassungsgebühren, Versicherungen und Autobahnvignette. Diese Kosten sind im monatlichen Entgelt enthalten.
    2. Premcars ist verpflichtet, während der Vertragsdauer die folgenden Versicherungen abzuschliessen:
      1. Motorfahrzeughaftpflichtversicherung
        Die Motorfahrzeughaftpflichtversicherung deckt Personen- und Sachschäden von Dritten gemäss den einschlägigen Versicherungsbedingungen.
      2. Kaskoversicherung
        Die Kaskoversicherung deckt die Reparaturkosten für die Instandstellung des Fahrzeuges. Im Falle eines Totalschadens bezahlt die Versicherung eine pauschale Entschädigung. Es gelten die einschlägigen Versicherungsbedingungen.
      3. [Allfällige weitere Versicherungen aufführen]
    3. Es gelten die einschlägigen Versicherungsbedingungen der [Name-]Versicherung in ihrer jeweils aktuellsten, online abrufbaren Fassung (abrufbar unter www.______.ch). Der Kunde ist verpflichtet, diese Versicherungsbedingungen einzuhalten, wie wenn er selber der Versicherungsnehmer wäre.
    4. Die Kosten der vorgenannten Versicherungen trägt Premcars und sind im monatlichen Entgelt enthalten.
    5. Werden Versicherungsleistungen wegen schuldhaftem Verhalten des Kunden ausgeschlossen oder gekürzt, trägt der Kunde den von der Versicherung nicht gedeckten Schaden. Bei der Kaskoversicherung trägt der Kunde unabhängig vom Verschulden den Selbstbehalt in der Höhe von CHF 1‘000.00 pro Ereignis. Der Kunde verpflichtet sich in jedem Fall, Premcars schadlos zu halten.
    6. Der Kunde muss Premcars unverzüglich über jeden Schadenfall orientieren. Das weitere Vorgehen nach einem Schadenfall wird in jedem Fall nach Rücksprache mit Premcars festgelegt.
  9. Sorgfalts- und weitere Pflichten des Kunden

    1. Der Kunde ist verpflichtet, das Fahrzeug jederzeit mit aller Sorgfalt zu gebrauchen bzw. gebrauchen zu lassen. Er hat namentlich jederzeit die Pflicht:
      1. die jeweils geltenden Verkehrsregeln und die gesetzlichen Bestimmungen im Zusammenhang mit dem Führen eines Fahrzeuges zu beachten.
      2. das Fahrzeug nicht in einem (z.B. aufgrund von Alkohol, Medikamenten, Drogen, Müdigkeit oder Erkrankung) beeinträchtigten Zustand zu fahren.
      3. sich bei der Nutzung des Fahrzeuges an die jeweiligen technischen Vorschriften und Betriebsanleitungen (inklusive den Bestimmungen bezüglich des Kraftstoffes) zu halten und das Fahrzeug während der gesamten Vertragsdauer in sauberem und einwandfreiem Zustand zu halten.
      4. regelmässig die Niveaustände von Öl und Wasser, sowie den Reifendruck zu überprüfen und das Fahrzeug jederzeit in einem fahrtüchtigen und betriebssicheren Zustand zu halten.
      5. im Fahrzeug nicht zu rauchen.
      6. das Fahrzeug nur auf eine schonende, rücksichtsvolle und umweltfreundliche Art zu benutzen.
      7. das Fahrzeug gegen Diebstahl zu sichern (Abschliessen und Verriegeln von Fenstern und Türen bei Verlassen des Fahrzeuges).
      8. mit dem Fahrzeug keine Fahrten gegen Entgelt durchzuführen (z.B. Taxi-Fahrten, Uber-Fahrten etc.).
      9. am Fahrzeug keine optischen oder technischen Veränderungen vorzunehmen oder selber Reparaturen, Wartungen, Reifenwechsel oder Servicearbeiten durchzuführen oder durchführen zu lassen.
      10. einen allfälligen Tracker im Fahrzeug nicht abzumontieren oder ausser Betrieb zu setzen.
      11. das Fahrzeug nicht für die Begehung von Straftaten, für Geschwindigkeits-, Ausdauer-, Geschicklichkeits- oder andere Wettfahrten bzw. Rallys, für Transporte von Gefahrengütern sowie für die Teilnahme an Fahrsicherheitstrainings bzw. Schleuderkurse oder für ähnliche Zwecke zu benützen.
    2. Der Kunde ist verpflichtet, Premcars unverzüglich über die folgenden Vorfälle schriftlich zu informieren:
      1. Änderungen der vom Kunden bei Vertragsabschluss gemachten Angaben (z.B. Name, Adresse, Wohnort, etc.);
      2. Verlust des Führerausweises (z.B. Führerausweisentzug);
      3. Notwendigkeit von Service-, Reparatur- oder Wartungsarbeiten oder Reifenwechsel;
      4. Hinweise auf einen Fahrzeugdefekt (z.B. beim Aufleuchten von Warnlampen oder dem Auftreten ungewöhnlicher Geräusche, Gerüche oder anderen Umständen, die auf einen Defekt hinweisen könnten);
      5. Unfälle, Pannen oder Schäden jeder am Fahrzeug.
      6. Drohende oder durchgeführte Pfändung, Retention, Requisition, Verarrestierung oder Beschlagnahme des Fahrzeuges oder eine allfällige Konkurseröffnung;
      7. Versuchtes oder vollendetes Delikt im Zusammenhang mit dem Fahrzeug;
      8. Verlust des Fahrzeuges, von Zubehör, von Schlüsseln oder von überlassenen Unterlagen.
    3. Der Kunde ist bei Unfällen, Delikten oder sonstigen, durch Dritte verursachte Schäden am Fahrzeug darüber hinaus verpflichtet, unverzüglich die Polizei zu benachrichtigen.
    4. Der Kunde ist bei drohender oder erfolgter Pfändung, Retention, Requisition, Verarrestierung oder Beschlagnahme des Fahrzeuges oder Konkurseröffnung verpflichtet, das zuständige Betreibungs- oder Konkursamt bzw. die Strafverfolgungsbehörden sowie alle anderen zuständigen Behörden in der Schweiz oder im Ausland unverzüglich auf das Eigentum von Premcars (bzw. auf das Eigentum einer Drittpartei, namentlich einer Vertragspartnerin von Premcars wie z.B. einer Leasinggeberin) am Fahrzeug hinzuweisen. Der Kunde trägt die Kosten, die Premcars bei der Geltendmachung ihres Eigentums am Fahrzeug entstehen. Sofern der Kunde diese Informationen unterlässt und dadurch zusätzliche Kosten und Aufwendungen bei Premcars verursacht, ist Premcars berechtigt, dem Kunden diese Kosten in Rechnung zu stellen. Zudem entfällt bei gegebenen Voraussetzungen der Versicherungsschutz.
    5. Der Kunde ist verpflichtet, das Fahrzeug hauptsächlich in der Schweiz einzusetzen. Auslandfahrten sind ausnahmsweise (z.B. zu Ferienzwecken) erlaubt, wobei der Auslandseinsatz auf folgende Länder beschränkt ist: Andorra, Belgien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Gibraltar, Grossbritannien, Kroatien, Irland, Italien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Monaco, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, San Marino, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn Griechenland, alle Balkanstaaten und Vatikanstaat. Dem Kunden ist es untersagt, das Fahrzeug ausserhalb dieser Staaten zu benützen. Bei Fahrten ins Ausland ist der Kunde verpflichtet, alle hierfür erforderlichen Dokumente und notwendiges Sicherheitszubehör (z.B. Warnwesten) auf eigene Kosten mitzuführen.
  10. Monatliches Entgelt, Mehrkilometer und Kaution

    1. Der Kunde ist verpflichtet, Premcars das im Vertrag festgelegte, monatliche Entgelt (in CHF, inkl. MWST) für die Leistungen von Premcars aus dem Vertrag und den AGB zu bezahlen. Das monatliche Entgelt für den ersten Monat der Vertragsdauer ist innerhalb von sieben Kalendertagen nach beidseitiger Unterzeichnung des Vertrages an Premcars zu bezahlen. Für alle darauffolgenden Rechnungen gilt eine Zahlungsfrist von zehn Kalendertagen ab Rechnungsstellung.
    2. Erfolgt die Zahlung einer Rechnung nicht innerhalb der Zahlungsfrist, wird der Kunde durch Premcars kostenpflichtig gemahnt (Mahngebühr: CHF 50.00) und es wird ihm eine Nachfrist von zehn Kalendertagen zur Bezahlung des Ausstandes angesetzt. Bezahlt der Kunde den Ausstand auch innert dieser Nachfrist nicht, gerät er in Verzug und schuldet auf dem Ausstand einen Verzugszins in der Höhe von 5% p.a. Premcars ist diesfalls berechtigt, den Vertrag gemäss Ziffer 12. fristlos zu kündigen und das Fahrzeug umgehend vom Kunden zurückzuverlangen. Im Falle einer fristlosen Kündigung schuldet der Kunde Premcars folgende Entschädigungen:
      1. Aufwandpauschale von CHF 250.00 als Entschädigung für die mit der fristlosen Kündigung entstehenden Umtriebe;
      2. Entschädigung für sämtliche Kosten, die im Zusammenhang mit der Abholung bzw. Rückführung des Fahrzeuges entstehen;
      3. Monatliches Entgelt bis zum Zeitpunkt, in dem das Fahrzeug weitervermietet werden kann, längstens aber bis zum Ablauf der festen Vertragsdauer oder der Mindestvertragsdauer bzw. der Kündigungsfrist;
      4. Entschädigung für die im Zusammenhang mit der Weitervermietung entstehenden Kosten in der Höhe eines monatlichen Entgelts; weiterer Schadenersatz bleibt vorbehalten.
    3. Die Anzahl der Kilometer pro Monat, welche im vereinbarten monatlichen Entgelt inkludiert sind, sowie die Kosten für jeden zusätzlich gefahrenen Kilometer (Mehrkilometer) werden im Vertrag vereinbart. Die gefahrenen Kilometer werden mit der Kilometerkapazität der gesamten tatsächlichen Vertragsdauer verrechnet und nicht pro Monat abgerechnet. Die Entschädigung für allfällige Mehrkilometer hat der Kunde innerhalb von zehn Tagen ab Rechnungsstellung an Premcars zu bezahlen. Der Kunde kann aus allfälligen Minderkilometern (d.h. aus nicht beanspruchten Kilometern) nichts ableiten; sie werden ihm nicht entschädigt.
    4. Der Kunde ist verpflichtet, vor der Übergabe des Fahrzeuges zur Sicherstellung sämtlicher Ansprüche von Premcars aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag eine Kaution an Premcars zu leisten, zahlbar innerhalb von sieben Kalendertagen nach beidseitiger Unterzeichnung des Vertrages. Die Höhe der Kaution wird im Vertrag vereinbart. Premcars ist berechtigt, alle Ansprüche aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag, welche Premcars gegenüber dem Kunden zustehen, mit der Kaution zu verrechnen (z.B. ausstehendes Entgelt, Reinigungskosten, Selbstbehalte, etc.). Erfolgt keine Verrechnung, wird die Kaution dem Kunden innerhalb von 30 Tagen nach der Fahrzeugrückgabe vergütet. Die Kaution wird nicht verzinst.
  11. Fahrzeugrückgabe

    1. Der Kunde ist verpflichtet, das Fahrzeug bei Vertragsende (d.h. nach Ablauf der Vertragsdauer oder bei fristloser Kündigung des Vertrages) mit sämtlichen Schlüsseln und sämtlichem Zubehör sowie allen überlassenen Unterlagen (Fahrzeugausweis, Bedienungsanleitung, etc.) in ordnungsgemässem Zustand an Premcars zurückzugeben.
    2. Ohne anderweitige Vereinbarung hat der Kunde das Fahrzeug an einem von Premcars bezeichneten Termin an der Hallmattstrasse 33 in 3172 Niederwangen b. Bern an Premcars zurückzugeben.
    3. Falls der Kunde das Fahrzeug nicht rechtzeitig zurückgibt, ist Premcars ohne weitere Mahnung berechtigt, das Fahrzeug auf Kosten des Kunden abholen zu lassen. Premcars oder der von Premcars beauftragte Dritte sind berechtigt, das Grundstück oder die Räumlichkeiten des Kunden, in denen sich das Fahrzeug befindet, zu betreten und das Fahrzeug zu behändigen, ohne dass es hierfür eines richterlichen Entscheides bedarf. Der Kunde schuldet Premcars für die Dauer zwischen der fristgerechten und der tatsächlichen Rückgabe eine Entschädigung in der Höhe des vereinbarten monatlichen Entgelts (pro rata temporis). Der Kunde hat auch in dieser Zeit all seine vertraglichen Verpflichtungen gegenüber Premcars zu erfüllen.
    4. Das Fahrzeug muss bei der Fahrzeugrückgabe in einem sauberen und einwandfreien Zustand sowie vollgetankt sein. Der Zustand ist dann einwandfrei, wenn das Fahrzeug dem Alter und der vereinbarten Kilometerleistung entspricht und frei von Schäden sowie verkehrs- und betriebssicher ist. Schäden oder Zustände, die den Fahrzeugwert mindern oder durch vom Kunden zu verantwortende Handlungen verursacht wurden, können zu zusätzlichen Kosten (z.B. Reinigungs- oder Reparaturkosten) führen, die vom Kunden zu tragen sind. Im Falle eines Verlustes der Schlüssel, des Zubehörs oder der überlassenen Unterlagen muss der Kunde Premcars unaufgefordert informieren und hat für die durch die Wiederbeschaffung entstandenen Kosten aufzukommen.
    5. Über den Zustand des Fahrzeuges nehmen Premcars und der Kunde bei der Fahrzeugrückgabe ein Protokoll auf, welches von beiden Parteien unterzeichnet wird. Sind sich Premcars und der Kunde über den Zustand des Fahrzeuges nicht einig, zieht Premcars einen unabhängigen Gutachter zur Beurteilung des Fahrzeuges bei. Die Kosten für die Begutachtung sind vom Kunden zu tragen. Unterlässt es der Kunde, persönlich bei der Rückgabe anwesend zu sein, gilt das Protokoll auch ohne Unterschrift des Kunden als genehmigt.
    6. Alternativ zur Fahrzeugrückgabe besteht für den Kunden unter Umständen die Möglichkeit, das Fahrzeug käuflich zu erwerben. Ein allfälliger Kaufpreis wird dem Kunden am Ende der Vertragsdauer auf Wunsch bekannt gegeben. Der Kunde hat keinen Anspruch auf käuflichen Erwerb des Fahrzeuges.
  12. Fristlose Kündigung

    1. Beide Parteien sind berechtigt, den Vertrag jederzeit vorzeitig aus wichtigem Grund (namentlich im Falle einer wesentlichen Vertragsverletzung) fristlos zu kündigen.
    2. Premcars ist insbesondere berechtigt, den Vertrag fristlos aus wichtigem Grund zu kündigen:
      1. bei einem Zahlungsverzug des Kunden, insbesondere bei einem Zahlungsverzug gemäss Ziffer 10.2.;
      2. falls Umstände eintreten, welche die Durchsetzung der Rechte von Premcars gefährden oder erschweren könnten;
      3. falls eine wesentliche Verschlechterung der wirtschaftlichen Verhältnisse des Kunden droht oder eingetreten ist;
      4. wenn der Kunde seine Handlungsfähigkeit verliert, darin eingeschränkt wird oder stirbt;
      5. wenn der Kunde seinen Wohnsitz bzw. Sitz ins Ausland verlegt oder seinen Führerausweis abgibt bzw. abgeben muss;
      6. wenn der Kunde bei Vertragsabschluss falsche Angaben über seine persönlichen oder finanziellen Verhältnisse gemacht oder Tatsachen verschwiegen hat, bei deren Kenntnis Premcars den Vertrag nicht oder nur unter anderen Konditionen abgeschlossen hätte;
      7. wenn der Kunde das Fahrzeug nicht vertragsgemäss nutzt, eine solche vertragswidrige Nutzung zulässt oder vertragswidrig Leistungen bezieht;
      8. wenn mit dem Fahrzeug eine grobe Verkehrsregelverletzung begangen wird oder wenn das Fahrzeug in fahrunfähigem Zustand benutzt wird;
      9. wenn das Fahrzeug die Verkehrszulassung verliert, beschlagnahmt oder eingezogen wird;
      10. wenn das Fahrzeug (aus welchen Gründen auch immer) einen Totalschaden erleidet bzw. wenn die Reparaturkosten für Premcars nach deren freien Ermessen nicht verhältnismässig sind;
      11. wenn die Versicherungen für das Fahrzeug nicht mehr zu Konditionen abgeschlossen werden können, welche für Premcars nach deren freien Ermessen akzeptabel sind oder wenn der Versicherungsschutz für das Fahrzeug entfällt;
      12. wenn sich der Kunde weigert, seiner Mitwirkungspflicht bei der rechtmässigen Erfüllung des Vertrages trotz entsprechender Aufforderung von Premcars nachzukommen.
  13. Bussen und Strafen

    1. Der Kunde ist verpflichtet, Bussen, Geldstrafen und alle weiteren Kosten (insbesondere Verfahrens- und Anwaltskosten sowie allfällige Ansprüche Dritter) im Zusammenhang mit Gesetzesübertretungen, Vergehen oder Verbrechen sowie den entsprechenden Verfahren zu tragen und Premcars hierfür vollständig schadlos zu halten.
    2. Premcars hat das Recht, Behörden, Gerichten und Dritten den Namen und die Adresse des Kunden bzw. des Nutzungsberechtigten bekanntzugeben.
  14. Datenschutz

    1. Premcars ist berechtigt, im Fahrzeug einen Tracker zu montieren, welcher Premcars laufend elektronisch über sämtliche Fahrzeugdaten informiert, insbesondere über den aktuellen Kilometerstand des Fahrzeuges. Dieser Tracker darf vom Kunden nicht entfernt werden.
    2. Die Kundendaten werden von Premcars sorgfältig verwendet und unter Vorbehalt von Ziffer 13.2. nicht ohne Einverständnis des Kunden an Dritte weitergegeben. Premcars ist berechtigt, die Daten des Kunden für Marketingzwecke zu verwenden.
  15. Haftung von Premcars

    1. Die Haftung von Premcars und den Hilfspersonen von Premcars gegenüber dem Kunden für vertragliche und ausservertragliche Schäden wird im gesetzlich zulässigen Rahmen auf Fälle von Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Premcars haftet weder für indirekte noch für mittelbare Schäden.
    2. Einschränkungen der Gebrauchsfähigkeit des Fahrzeuges infolge Service oder Reparatur berechtigt den Kunden nicht zur Reduktion des monatlichen Entgelts oder zu anderen Entschädigungen.
  16. Verrechnung

    1. Premcars darf all ihre Forderungen mit allfälligen Gegenforderungen des Kunden verrechnen.
    2. Der Kunde darf von Premcars schriftlich anerkannte oder gerichtlich rechtskräftig festgestellte Gegenforderungen aus dem Vertrag mit dem monatlichen Entgelt verrechnen. Soweit weitergehend ist die Verrechnung für den Kunden ausgeschlossen.
  17. Schlussbestimmungen

    1. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages sowie rechtsgeschäftliche Willenserklärungen (z.B. Kündigungen oder Mängelrügen) bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform.
    2. Premcars behält sich vor, die vorliegenden AGB jederzeit und ohne Angabe von Gründen anzupassen. Solche Anpassungen werden dem Kunden per E-Mail oder per Postsendung mitgeteilt. Die Anpassungen gelten als akzeptiert, wenn der Kunde ihnen nicht innert 10 Tagen schriftlich widerspricht.
    3. Sollte eine Bestimmung des Vertrages oder der vorliegenden AGB ungültig, unwirksam oder nichtig sein oder werden, wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der ungültigen, unwirksamen oder nichtigen Bestimmung gilt diejenige wirksame Bestimmung als vereinbart, die dem Zweck der ungültigen, unwirksamen oder nichtigen Bestimmung am nächsten kommt.
    4. Der Vertrag und die vorliegenden AGB unterstehen ausschliesslich materiellem schweizerischem Recht, unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge für den internationalen Warenverkauf vom 11. April 1980 (CISG).
    5. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag oder den vorliegenden AGB ist Niederwangen b. Bern. Premcars behält sich indessen das Recht vor, gerichtliche Schritte auch am Wohnsitz bzw. Sitz des Kunden einzuleiten. Vorbehalten bleiben Fälle, in denen das Gesetz einen zwingenden Gerichtsstand vorschreibt.

Niederwangen b. Bern, im März 2021

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